ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Parteien
Vermieterin ist die HAPPY3 GmbH mit Sitz in Basel (nachfolgend Vermieterin genannt). Mieter ist die jeweilige im Mietvertrag eingetragene natürliche oder juristische Person, die ein Fahrzeug der Vermieterin mietet.
Vertragsschluss und Tarife
Die Buchung der gewünschten Elektroscooter, die der Mieter tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Vermieterin an den Mieter zustande. Vorbehalten bleibt die vollständige Bezahlung des Mietzinses für die gesamte Mietdauer vor Mietantritt.
Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht zu der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung.
Die Tarife werden dem Mieter bei der Bestellung zur Kenntnis gebracht; sie sind abrufbar im Internet auf www.happyscooter.ch. Der Mieter bestätigt durch den Vertragsabschluss zuvor von den auf den Vertrag zwischen ihm und der Vermieterin anwendbaren Tarifen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben.
Pflichten des Mieters
Es ist untersagt, das Fahrzeug zu benutzen unter Einfluss von Alkohol und Drogen. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu fahren.
Mieter und Zusatzfahrer dürfen das Mietobjekt ausschließlich zum vereinbarten Gebrauch, insbesondere nur zum privaten Gebrauch als Transportmittel für sich benutzen. Sie sind verpflichtet alle Verkehrsregeln zu beachten.
Für Vermietungen beträgt das Mindestalter des Mieters 18 Jahre.
Umbuchung / Rücktritt
Nach Vertragsabschluss kann der Mieter bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt des Mietantrittes kostenlos vom Vertrag zurücktreten bzw. kostenfrei eine Umbuchung vornehmen. Eine spätere Stornierung wird mit einer 1-Tages Miete in Rechnung gestellt. Der Rücktritt vom Vertrag muss der HAPPY3 GmbH vor Mietantritt telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden. Eine Umbuchung ist nur möglich, wenn die vom Mieter gewünschte Fahrzeugkategorie verfügbar ist.
Fahrzeugübergabe / Mietantritt
Der Mieter ist verpflichtet, bei Übernahme des Fahrzeuges einen gültigen Reisepass oder eine Identitätskarte vorzulegen.
Fahrzeuge werden dem Mieter in betriebssicherem Zustand mit voller Batterie übergeben.
Mietpreis
Als Mietpreis gilt grundsätzlich der bei Vertragsschluss vereinbarte Tarif.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist möglich mittels Banküberweisung (Vorauskasse) oder einer gültigen Kreditkarte. Es ist keine Barzahlung möglich.
Beschränkte Haftung der Vermieterin
Jede Haftung der Vermieterin gegenüber dem Mieter und allfälligen Zusatzfahrern für jede Art von vertraglichen und/oder außervertraglichen Personen- und/oder Sachschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Sorgfalts- und Anzeigepflichten des Mieters
Im Falle eines Unfalles, Diebstahls oder sonstigen Schäden am Fahrzeug hat der Mieter die Vermieterin unverzüglich zu verständigen und alles zu tun, was zur Minderung des Schadens nötig ist. Insbesondere hat er bei einem Unfall mit Personenschäden sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Verweigert die Polizei die Unfallaufnahme, hat der Mieter dies gegenüber der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen. Dem Mieter ist es untersagt, einen Anspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder zu befriedigen, es sei denn die Verweigerung der Anerkennung oder Befriedigung durch den Mieter wäre nach den Umständen offensichtlich grob unbillig.
Der Mieter ermächtigt hiermit den Vermieter, bei einem Schadensfall Einsicht in polizeiliche und/oder behördliche Akten zu nehmen.
Haftung und Versicherung
Der Mieter haftet für alle Schäden als Folge von vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.
Bei Überlassung des Fahrzeuges an einen Dritten (Zusatzfahrer) hat sich der Mieter dessen Verhalten als sein eigenes anrechnen zu lassen und wird gegenüber der Vermieterin für daraus entstehende Schäden vollumfänglich haftpflichtig.
Der Mieter haftet gegenüber der Vermieterin und Dritten unbeschränkt bei Schäden als Folge von:
- vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadensverursachung
- unsorgfältiger Handhabung des Fahrzeuges und falscher Manipulation
- Nichtbefolgung gesetzlicher Vorschriften (Trunkenheit, Betäubungsmittelkonsum etc.)
- Ungenügende Fahrzeugsicherung (z.B. Nichtabschließen des Fahrzeuges)
Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäss den im Mietvertrag festgehaltenen Angaben betreffend Ort, Datum und Zeit der Rückgabe zurückzugeben.
Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Im Einverständnis mit der Vermieterin kann der Vertrag verlängert werden, falls der Mieter vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit darum ersucht.
Persönliche Daten des Mieters
Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten durch die Vermieterin unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen einverstanden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf den Mietvertrag ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Mieter und Zusatzfahrer einerseits und Vermieterin andererseits im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ist Basel-Stadt.